AGBs

Präambel

Die apaleo GmbH (im Folgenden als „apaleo“ oder „wir“ bezeichnet) bietet ein Property Management System („PMS“) für Hotelunternehmer als SaaS-System über das Internet an.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die zwischen dem jeweiligen Kunden und apaleo geschlossenen Verträge über die Nutzung des PMS.

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die zwischen dem jeweiligen Kunden und apaleo geschlossenen Verträge über die Nutzung des PMS, soweit nicht zwischen dem Kunden und apaleo durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt bei Abschluss eines Vertrages über die Vollversion (s.u. Ziff. 2.3) auch der Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten und die gegebenenfalls jeweils bei Vertragsschluss gültige Preisliste, soweit der Preis nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

1.2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, wenn wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

1.3. Das PMS wird ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB bereitgestellt und der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit Unternehmern. Eine Nutzung durch und ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht möglich.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Vertragsgegenstand ist die über das Internet erfolgende Bereitstellung des Zugangs zu dem von apaleo betriebenen PMS mit der in Abschnitt 3 definierten Verfügbarkeit über ein für den jeweiligen Kunden erstelltes Nutzerkonto und die Speicherung und Verarbeitung der vom Kunden in seinem Account erfassten Daten gemäß diesen AGB.

2.2. apaleo stellt dem Kunden das PMS in der jeweils aktuellen Version zum Zweck der Verwaltung eines oder mehrere Hotelbetriebe mit den jeweils aktuellen Funktionalitäten zur Nutzung bereit, wobei jedenfalls in der Vollversion (s. Ziff. 2.3) Funktionalitäten für das Management von Verfügbarkeit, Ratenplänen und Preisen, die Erstellung und Verwaltung von Reservierungen, sowie Funktionen zur Rechnungsstellung und Nebenbuchführung enthalten sind und das PMS eine offene 2-Wege API besitzt, die verwendet werden kann, um nicht durch apaleo entwickelte Applikationen nach den durch apaleo vorgegebenen Schnittstellendefinitionen zu erstellen und mit dem PMS zu verbinden. Weitere Funktionalitäten können angeboten werden, jedoch sind sie nicht geschuldet und können wieder eingestellt werden.

2.3. Das PMS wird zum einen in einer kostenpflichtigen Vollversion und in einer kostenlosen Testversion angeboten. Die Testversion kann gegenüber der Vollversion einen eingeschränkten Funktionsumfang aufweisen. In der Testversion darf der Kunde in seinem Account keinerlei personenbezogene Daten außer seinen eigenen erfassen.

2.4. Soweit apaleo im Rahmen der offenen 2-Wege API anbietet, nicht durch apaleo entwickelte Applikationen nach den durch apaleo vorgegebenen Schnittstellendefinitionen zu erstellen und mit dem PMS zu verbinden, schuldet apaleo lediglich die richtige Funktionsweise der Schnittstelle nach der Schnittstellendefinition von apaleo. Eine Funktionieren der nicht durch apaleo entwickelten Applikationen in einer bestimmten Form ist im Übrigen durch apaleo nicht geschuldet, sondern ausschließlich vom jeweiligen anderen Vertragspartner des Kunden.

3. Verfügbarkeit

3.1. Eine bestimmte Verfügbarkeit für die Testversion ist nicht geschuldet.

3.2. Die Vollversion des PMS steht dem Kunden mit einer mittleren Verfügbarkeit von 99,5 %, bezogen auf den Monat abzüglich planmäßiger Wartungsarbeiten von höchstens einer Stunde pro Woche zur Verfügung. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die von apaleo geschuldete Qualität des dem Kunden zur Nutzung angebotenen PMS am Übergabepunkt zum Internet. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem Übergabepunkt zum Kunden und/oder im Bereich der IT-Anlage des Kunden selbst bleiben außer Betracht.

Planmäßige Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens sieben Tage vor Durchführung mitgeteilt.

Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten apaleo nicht zurechenbare Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Diese unschädlichen Ausfallzeiten sind:

-mit dem Kunden abgestimmte Wartungs- oder sonstige Leistungen, die über planmäßige Wartungsarbeiten hinausgehen, durch die ein Zugriff auf das PMS nicht möglich ist;
-unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten von apaleo zum Erbringen der Leistungen verursacht wurden (höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse etc.);
-Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit apaleo die vereinbarten, oder mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat;
-Ausfallzeiten aufgrund von Nichtverfügbarkeiten der Ausstattung des Kunden oder aufgrund anderer durch den Kunden verursachte Unterbrechungen (zB unterbleibende Mitwirkungsleistungen des Kunden);
-Ausfallzeiten für das Einspielen von dringend notwendigen Security Patches;
-Ausfallzeiten aufgrund von Software-Fehlern in Kundenanwendungen oder aufgrund von durch Kundenanwendungen oder -daten ausgelösten Fehlern in der System- und systemnahen Software;
-Ausfallzeiten, die durch Dritte (nicht apaleo zurechenbare Personen) verursacht werden.

4. Vertragsschluss und Zustandekommen des Vertrages

4.1. Der Vertrag über die Testversion kann ausschließlich online über eine von apaleo betriebene Webseite abgeschlossen werden.

4.2. Der Vertrag über die Vollversion kann, soweit dies angeboten wird, entweder über eine von apaleo betriebene Webseite oder offline über Annahme eines Angebotes von apaleo abgeschlossen werden.

4.3. Soweit der Vertrag offline abgeschlossen wird, kommt er zu Stande, wenn apaleo die unterschriebene Annahme des Vertragsangebotes im Original oder Kopie, als PDF oder in anderer elektronischer Form vom Kunden erhält. Durch den Kunden inhaltlich veränderte Vertragsangebote von apaleo gelten als neues Angebot des Kunden, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch apaleo zu Stande, eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.

4.4. Soweit der Vertrag online abgeschlossen wird, kann er in deutscher oder englischer Sprache abgeschlossen werden und kommt er über die folgenden technischen Schritte zu Stande:

-Der Kunde füllt ein von apaleo online bereitgestelltes Formular mit den erforderlichen Angaben aus. Er kann dabei vor Abgabe seiner Willenserklärung die eingegebenen Angaben in dem Formular auf Eingabefehler prüfen und erkannte Fehler berichtigen
-Der Kunde klickt den beim Formular vorhandenen Button und übermittelt so seine Vertragserklärung an apaleo
-Apaleo bestätigt dem Kunden den Zugang von dessen Vertragserklärung auf elektronischem Wege an die vom Kunden angegebene Email-Adresse. Diese Zugangserklärung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, es sei denn, es wird ausdrücklich in dieser Email auch die Annahme des Angebots erklärt oder dem Kunden ausdrücklich mitgeteilt wird, dass er sein Account aktivieren kann.
-Apaleo versendet eine ausdrückliche Annahmeerklärung des Angebots des Kunden, wenn nicht diese bereits, wie vorstehend dargelegt, mit der Zugangsbestätigung erfolgte.

Nach dem Vertragsschluss speichert apaleo die Eingaben des Kunden bei online abgeschlossenen Verträgen. Der Kunde kann jederzeit die Details zu seinem Vertrag bei apaleo anfordern, jedoch sind diese Eingaben für den Kunden nach Vertragsschluss nicht unmittelbar zugänglich. Wir empfehlen daher, eine Kopie der eingegebenen Daten aufzubewahren.

5. Pflichten von apaleo

5.1. apaleo richtet für den Kunden mit Vertragsschluss ein über das Internet zugängliches Account ein, über welches der Kunde das PMS gemäß dem Vertragsgegenstand nutzen kann. apaleo erteilt dem Kunden und jedem vom Kunden erstellten Nutzer eine Zugangsberechtigung zu dem Account mit gegebenenfalls beschränkten Rechten für einzelne Nutzer. Die Zugangsberechtigung besteht aus einem vom Kunden erstellten Benutzerkennwort und einem Passwort.

5.2. Eine Pflicht zur Bereitstellung einer Vollversion besteht erst, wenn der Kunde auch den der Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten abgeschlossen hat.

5.3. apaleo stellt dem Kunden eine über das Internet verfügbare Dokumentation bereit.

5.4. apaleo leistet Support je nach dem vom Kunden im Rahmen des Vertragsschlusses oder danach bestellen Support-Paket gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. wie im Vertrag explizit definiert in Form von:

-entweder reinem Community Support über ein Webforum ohne garantierte Erreichbarkeit und Antwortzeit, oder
-einem 24/7 Email-Support mit üblicherweise 1h Response-Zeit oder
-einem 24/7 Telefon-Support.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die nach dem Vertrag und dem bestellten Support-Paket geschuldeten Gebühren gemäß dem untenstehenden Abschnitt „Gebühren“ zu zahlen.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Testversion keinerlei personenbezogene Daten außer seinen eigenen in dem PMS zu nutzen und dort zu erfassen, sondern nur mit fiktiven Daten zu arbeiten.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, das PMS ausschließlich zum in Ziff. 2.2 beschriebenen Zweck zu nutzen und im PMS keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden oder schadhaften Inhalte wie Viren oder schadhaften Code abzulegen.

6.4. Benutzerkennwort und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.

6.5. Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von apaleo ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der jeweils aktuell angebotenen Version des PMS entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Anwendungssoftware berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind.

7. Nutzungsrechte

7.1. apaleo räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, das PMS während der Dauer des Vertrages entsprechend dem Vertragsgegenstand zu nutzen.

7.2. Soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, das PMS oder seine Nutzung Dritten (Dritte sind nicht die Mitarbeiter des Kunden) entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung oder Verleihe oder die Zugänglichmachung an Dritte des PMS sowie das Anfertigen von Kopien, wird dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet.

7.3. Soweit der Kunde auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz im PMS urhebergeschützte Inhalte speichert, räumt er apaleo das Recht ein, die dort gespeicherten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können und sichert zu, diese Rechte einräumen zu können.

8. Datenschutz

Im Falle eines Vertrages über die Testversion verpflichtet sich der Kunde, keinerlei personenbezogenen Daten außer seinen eigenen im PMS zu erfassen.

Im Falle eines Vertrages über die Vollversion schließen die Parteien zusätzlich einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten ab. Es ist ausschließlich der Kunde für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Rahmen der mit dem PMS verarbeiteten personenbezogenen Daten verantwortlich.

9. Gebühren für die Vollversion

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, apaleo das vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher USt. ohne Abzug zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von apaleo in Abhängigkeit von der durch den Kunden gewählten Laufzeit des Vertrages.

9.2. apaleo darf zum Ende der jeweiligen Laufzeit nach Ziff. 10.1 die vereinbarten Gebühren mit einer Frist von einem Monat bei monatlicher und drei Monaten bei jährlicher und halbjährlicher Laufzeit anpassen. Ist der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden, so kann er mit einer Frist von zwei Wochen vor dem beabsichtigten Wirksamwerden der Preisanpassung widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Im Falle des Widerspruchs ist apaleo innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Widerspruchs berechtigt, den Vertrag gemäß den in Ziff. 10.1 genannten Kündigungsfristen zu kündigen, wobei bei der halbjährlichen und jährlichen Laufzeit die Kündigung nicht zum Ende der Laufzeit erklärt werden muss, sondern auch zum Ende eines Monats während der Laufzeit erklärt werden kann. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die geänderten Preise als von ihm genehmigt. apaleo wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

9.3. Die Gebühren sind für die jeweilige Laufzeit jeweils im Voraus am Tag des Vertragsbeginns und zu Beginn eines jeden Verlängerungszeitpunktes fällig.

9.4. Einwendungen gegen die Abrechnung der von apaleo erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. apaleo wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

9.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung sowie zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann berechtigt, wenn der vom Kunden geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

10. Laufzeit und Kündigung

10.1. Der Kunde kann für die Vollversion zwischen monatlicher, halbjährlicher und jährlicher Laufzeit wählen. Der Vertrag verlängert sich am Ende einer jeden Laufzeit automatisch um die gleiche Laufzeit, soweit er nicht im Fall der monatlichen Laufzeit mit einer Frist von einer Woche, im Fall der halbjährlichen Laufzeit mit einer Frist von einem Monat und im Fall der jährlichen Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweils aktuellen Laufzeit gekündigt wird.

10.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

10.3. Der Vertrag über die Testversion ist zeitlich unbefristet und kann von beiden Parteien jederzeit fristlos gekündigt werden

10.4. Die Laufzeit des Support-Paketes entspricht der Laufzeit der Vollversion.

11. Vertraulichkeit

11.1. Die Vertragsparteien werden alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse („vertrauliche Informationen“) der jeweils anderen Partei, insbesondere alle Unterlagen in elektronischer oder sonstiger Form, Code der Software-Applikation, Dokumentationen, Kundeninformationen, Hoteldaten, Verfahren und Methoden von apaleo bei der Erbringung der Dienstleistungen sowie sonstiges Know-how von apaleo, vertraulich behandeln und nur für Zwecke des Vertrages verwenden. Vertrauliche Informationen einer Partei (hier: „geschützte Partei“) umfassen nicht solche Informationen, die (i) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies von dem anderen Vertragspartner zu vertreten ist; (ii) dem anderen Vertragspartner bereits bekannt waren, bevor sie ihm von der geschützten Partei zugänglich gemacht wurden und die die andere Partei weder direkt noch indirekt von der geschützten Partei erhalten hatte; (iii) der anderen Partei durch einen Dritten rechtmäßig und ohne Weitergabe-beschränkungen bekannt gegeben wurden; (iv) von der anderen Partei selbst entwickelt wurden, ohne hierbei die vertraulichen Informationen der geschützten Partei zu nutzen oder sich hierauf zu beziehen.

11.2. Dritten dürfen diese Informationen nur zugänglich gemacht werden, wenn die geschützte Partei dem ausdrücklich vorher schriftlich zugestimmt hat und wenn dies für die Durchführung des Vertrages zwingend erforderlich ist. Diese Pflicht zur Geheimhaltung gilt nicht gegenüber gesetzlich zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichteten Personen (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte) der jeweiligen Partei, nicht gegenüber Behörden, die ein Auskunftsrecht haben, und auch insoweit nicht, wie die Veröffentlichung durch ein zuständiges Gericht verfügt worden ist. Bei einem Auskunftsverlangen einer Behörde oder eines Gerichts werden die Vertragsparteien zusammenarbeiten, um die Bekanntgabe von vertraulichen Informationen auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen. Dritte sind nicht Beauftragte, freie Mitarbeiter und Subunternehmer von apaleo.

11.3. Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, werden beide Vertragsparteien unverzüglich alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nach deren Wahl vernichten oder zurückgeben, soweit nicht zwingende Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

11.4. Die Rechte und Pflichten aus den vorstehenden Absätzen 11.1 bis 11.3 bleiben von einer Beendigung des Vertrags unberührt.

12. Haftung

12.1. Im Rahmen des Vertrages über eine Testversion haftet apaleo nach diesem Absatz. Im Falle von Schäden aufgrund von Mängeln im Recht oder Fehlern im PMS, ist apaleo dem Kunden nur zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der daraus entsteht, dass apaleo arglistig einen Mangel im Recht oder einen Fehler des PMS verschwiegen hat. Im Falle der Verletzung von Schutzpflichten, die nicht mit der Bereitstellung des PMS zusammenhängen, haftet apaleo unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von apaleo oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von apaleo beruhen. Im Übrigen hat apaleo nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

12.2. 1Im Rahmen des Vertrages über eine Vollversion haftet apaleo nach diesem Absatz. Sind die von apaleo erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet apaleo gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Mängel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet apaleo nur, wenn apaleo diese Mängel zu vertreten hat.

apaleo haftet im Übrigen:

-für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch apaleo oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von apaleo nach den gesetzlichen Vorschriften
-Unbegrenzt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
-Bei leichter Fahrlässigkeit durch apaleo oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von apaleo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Als wesentliche Vertragspflicht ist dabei eine solche zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.3. Für Produkthaftungsschäden haftet apaleo entsprechend der Regelungen des deutschen Produkthaftungsgesetzes. Die Haftung wird insoweit durch die vorstehenden zwei Absätze nicht beschränkt.

13. Sonstiges

13.1. Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist apaleo berechtigt, diese AGB gemäß diesem Absatz zu ändern oder zu ergänzen. apaleo wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. apaleo wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.2. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.

13.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand sind am Sitz von apaleo.

13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht.